Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Gläubiger,
beispielsweise einem Kreditinstitut, und einem Bürgen. Sie dient
zur Sicherung der Verbindlichkeiten einer dritten Person, in dem Fall
des Kreditnehmers, gegenüber dem Gläubiger. Die Bürgschaft
wird in den §§765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
geregelt.
Die Grundlage für eine Bürgschaft, die nur in schriftlicher
Form rechtsgültig ist, ist das Bestehen eines Schuldverhältnisses.
Durch die Bürgschaft bindet sich der Bürge gegenüber
dem Gläubiger eines Dritten zum Zweck der Erfüllung der Verbindlichkeiten
eben jenes Dritten. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners
tritt der Bürge in die Zahlungspflicht gegenüber dem Gläubiger
ein. Wenn der Bürge die Schuld beglichen hat, geht die Zahlungsforderung
des Gläubigers gegen den Schuldner auf ihn über.
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der den
Gläubiger berechtigt, den Bürgen aber nur verpflichtet. Es
gibt dabei vier verschiedene Arten von Bürgschaften. Die normale
Bürgschaft erlaubt dem Gläubiger erst nach ergebnisloser Anmahnung
an den Hauptschuldner den Bürgen zu belangen. Im Falle einer so
genannten Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger zunächst
alle Mittel ausschöpfen, um die Zahlung vom Hauptschuldner zu erlangen.
Erst danach kann er sich an den Bürgen wenden und die Rückzahlung
der Verbindlichkeiten von ihm fordern. Die selbstschuldnerische Bürgschaft
ist die schärfste Form der Bürgschaft: Wenn der Schuldner
mit der Zahlung im Verzug steht, kann der Gläubiger frei entscheiden,
wen er zuerst zur Zahlung heranziehen will. Dies betrifft überwiegend
Banken und Kreditnehmer.
Als letztes folgt die Bürgschaft bei Ehescheidung. Hier kann im
Laufe eines Jahres nach der Scheidung die gemeinsame Bürgschaft
per Antrag durch eine Ausfallbürgschaft ersetzt werden.
Bei der Übernahme einer Bürgschaft ist für den Bürgen
zu beachten, dass sich die solide Kreditgeschäfte mit normalen
Sicherheiten begnügen. Bürgschaften werden nur dann gefordert,
wenn der Schuldner über solche nicht verfügt. Die Bürgschaft
wirkt überdies sofort auf die Kreditwürdigkeit des Bürgen
zurück. Es ist also von der betreffenden Person genau zu überlegen,
ob sie das Risiko einer Bürgschaft eingehen möchte. In diesem
Fall sollte sie sich einer gründlichen Rechtsberatung unterziehen.