Bürgschaft - ein Freundschaftsdienst mit Risiko

Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Gläubiger, beispielsweise einem Kreditinstitut, und einem Bürgen. Sie dient zur Sicherung der Verbindlichkeiten einer dritten Person, in dem Fall des Kreditnehmers, gegenüber dem Gläubiger. Die Bürgschaft wird in den §§765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Die Grundlage für eine Bürgschaft, die nur in schriftlicher Form rechtsgültig ist, ist das Bestehen eines Schuldverhältnisses. Durch die Bürgschaft bindet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten zum Zweck der Erfüllung der Verbindlichkeiten eben jenes Dritten. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners tritt der Bürge in die Zahlungspflicht gegenüber dem Gläubiger ein. Wenn der Bürge die Schuld beglichen hat, geht die Zahlungsforderung des Gläubigers gegen den Schuldner auf ihn über.

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der den Gläubiger berechtigt, den Bürgen aber nur verpflichtet. Es gibt dabei vier verschiedene Arten von Bürgschaften. Die normale Bürgschaft erlaubt dem Gläubiger erst nach ergebnisloser Anmahnung an den Hauptschuldner den Bürgen zu belangen. Im Falle einer so genannten Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger zunächst alle Mittel ausschöpfen, um die Zahlung vom Hauptschuldner zu erlangen. Erst danach kann er sich an den Bürgen wenden und die Rückzahlung der Verbindlichkeiten von ihm fordern. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist die schärfste Form der Bürgschaft: Wenn der Schuldner mit der Zahlung im Verzug steht, kann der Gläubiger frei entscheiden, wen er zuerst zur Zahlung heranziehen will. Dies betrifft überwiegend Banken und Kreditnehmer.

Als letztes folgt die Bürgschaft bei Ehescheidung. Hier kann im Laufe eines Jahres nach der Scheidung die gemeinsame Bürgschaft per Antrag durch eine Ausfallbürgschaft ersetzt werden. Bei der Übernahme einer Bürgschaft ist für den Bürgen zu beachten, dass sich die solide Kreditgeschäfte mit normalen Sicherheiten begnügen. Bürgschaften werden nur dann gefordert, wenn der Schuldner über solche nicht verfügt. Die Bürgschaft wirkt überdies sofort auf die Kreditwürdigkeit des Bürgen zurück. Es ist also von der betreffenden Person genau zu überlegen, ob sie das Risiko einer Bürgschaft eingehen möchte. In diesem Fall sollte sie sich einer gründlichen Rechtsberatung unterziehen.