Lexikon A

Abmahnung

Sollte man einen Kredit aufgenommen haben, hier aber nicht die monatlichen Raten begleichen, erhält man von der Bank eine Abmahnung. In dieser wird man dazu aufgefordert, die ausstehenden Kosten plus die Zinsen zu bezahlen, sodass der Darlehn weiter abgezahlt werden kann. Sollte man dieser Aufforderung auch nach vermehrten Abmahnungen nicht nachkommen, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unter Umständen kann es so weit kommen, das ein Teil seines Besitzes gepfändet wird, um die Kosten begleichen zu können.

Abnahmeverpflichtung

Sobald man als Kreditnehmer ein Darlehn aufgenommen hat, muss man die Abnahmeverpflichtung beachten. Diese bestimmt, wie lange man warten darf, bis man sich den Kredit auszahlen lässt, und somit dann in Anspruch nimmt. Je nach Bank oder Kreditgeber kann diese Frist variieren, wobei sie in dem Kreditvertrag festgelegt wird. Es gibt aber auch Offerten, wo die Abnahmeverpflichtung ganz wegfällt, sodass diese nicht beachtet werden muss. Besonders häufig kommt die Frist dabei bei einem Baudarlehn zum Einsatz, da dieser möglichst bald nach der Aufnahme ausgezahlt werden soll.

Abrufkredit

Ein Abrufkredit wird vor allem dann genutzt, wenn der Kreditnehmer noch nicht genau weiß, wie viel Kapital er benötigt, um seine anfallenden Kosten tilgen zu können. Dabei erhält man bei dem Abrufkredit eine festlegte Kreditlinie, bis zu der man den gewünschten Geldbetrag ausweiten kann. Dies hat den Vorteil, dass man nur so viel Kapital aufnimmt und verzinsen muss, wie man auch wirklich benötigt. Weiterhin eine Besonderheit von dem Abrufkredit ist, dass bei diesem die Zinsen weit geringer ausfallen, als es bei anderen entsprechend Darlehensvarianten der Fall ist.