Lexikon M

Der Millionenkredit

Man spricht von einem Millionenkredit, wenn der Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro gewährt wurde. Dieser Betrag wird bei der Bundesbank gemeldet. Somit können sich die Banken informieren, wie viele Schulden der Kreditnehmer schon hat und sich gegebenenfalls schützen. Ebenfalls wertet die Bundesbank die Informationen auch für die eigenen Zwecke aus. Diese Auskunft erfolgt jedes Vierteiljahr und wird dann in die sogenannte Evidenzstatistik aufgenommen. Einen solchen Kredit darf eine Bank nur gewähren, wenn der Kreditnehmer seinen Jahresabschluss offen gelegt hat.

Die Mindestanforderungen

Möchte man einen Kredit aufnehmen, benötigt man verschiedene Mindestanforderungen. Hierbei kommt es ganz auf den Kredit an, welche Mindestanforderungen gestellt werden. Jedoch gibt es auch einige, die allgemein gelten. Man muss zum Beispiel das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ebenfalls muss man bei vielen Banken eine passende Schufa besitzen. Diese ist wichtig, damit man die Schulden mit Sicherheit wieder zurückzahlen kann. Ebenfalls sollte man ein geregeltes Einkommen vorweisen können, damit man auch die Zinsen und die Schulden die auf einen zukommen, begleichen.

Die Mahnung

Durch eine Mahnung fordert eine Bank oder ein Kreditinstitut ihr Geld vom Kreditnehmer zurück. Im Normalfall pocht die Bank auf die Zahlung einer noch offenen Rechnung. Zu dem Zeitpunkt, wenn die Mahnung zukommt, steht man als Schuldner im Verzug. Dies gilt auch, wenn seit dem Rechnungsdatum noch keine 30 Tage vergangen sind. Mahnungen gehören zur ersten Instanz, gegen Schuldner, gegenüber der Bank. Reagiert der Schuldner nicht auf diese Mahnung, folgt in der Regel eine zweite. Ignoriert man diese auch, kann ein gerichtliches Mahnverfahren die Folge sein.