Lexikon V

Verzugszins

Es kann immer mal wieder passieren, dass man den Kredit nicht regelmäßig bezahlen kann. Dann wird der so genannte Verzugszins fällig. Dieser tritt in Kraft, wenn ein Schuldner nicht spätestens nach 30 Tagen, nach Rechnungserhalt, die gewünschte Summe beglichen hat. Ist man in Verzug, erhält man meist eine Mahnung und man wird in Zahlungsverzug gesetzt. Wie hoch diese Verzugszins ist, ist im Gesetzt geregelt und kann nicht von den Banken oder Kreditinstituten abgewandelt werden. Hierbei gelten aber unterschiedliche Bedienungen und Zinshöhen für Geschäfte mit oder ohne Verbraucherbeteiligung.

Verwendung

Viele Menschen, auf der ganzen Welt, benötigen Kredite. Hierbei ist die Verwendungsart sehr unterschiedlich und sollte vorher dem jeweiligen Kreditinstitut mitgeteilt werden. Viele Banken und Kreditinstitute sind schon auf besondere Verwendungszwecke eingegangen und bieten dementsprechende Produkte an. Hier ist zum Beispiel der Urlaubskredit oder der OP-Kredit zu erwähnen. Ebenfalls gibt es auch Kredite, mit denen man kaufen kann, was man möchte, solange man die geliehene Summe zurückzahlt. Wiederum andere Kredite sind fest an einen Zweck gebunden, dies sieht man bei der Baufinanzierung.

Verwandtenkredit

Gerade in den letzten Jahren kamen immer mehr Kredite auf dem Markt und immer mehr Menschen vertrauten mehr der eigenen Familie, als den Banken. Wie der Name schon verrät, gewähren sich bei diesem Kredit Menschen innerhalb der Verwandtschaft einen Kredit. Somit erfolgt die Kreditvergabe nicht durch ein professionelles Unternehmen, sondern nur durch eine Privatperson. Bei diesem Kredit handelt es sich um einen der ältesten Kredite der Welt und er ist unabhängig von Bonitätsprüfungen und Sicherheiten. Hierbei basiert der Verwandtenkredit ausschließlich auf Vertrauen unter den Personen.