Schufa speichert Daten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit

Schufa ist nur eine Abkürzung und steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Dahinter verbirgt sich eine Gemeinschaft von Wirtschaftsunternehmen, welche ihren Kunden Geld- bzw. Warenkredite einräumen. Deren Ziel ist es ihre Vertragspartner vor kreditunwürdigen Kunden, das heißt Kunden welche bereits verschuldet sind, zu schützen. Die in Deutschland tätige "Schufa Holding AG" speichert Daten und verarbeitet diese. Ihre Vertagspartner können dann diese Daten als sogenannte "Schufa Auskunft" hier anfordern. Mit Hilfe dieser Auskunft prüfen die Institute die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und können so besser über eventuelle Kreditwünsche entscheiden.

Die Schufa hat im europäischen Binnenmarkt mehr als 5000 Vertragspartner. Hierzu zählen in den meisten Fällen Banken, Sparkassen, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Die Schufa selbst ist ein gewinnorientiertes Unternehmen mit derzeit 652 Mitarbeitern, welche in 14 Geschäftsstellen in ganz Deutschland beschäftigt sind. Momentan sind in der Schufa 62.000.000 Personen erfasst. Dabei werden hier personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Finanzdaten, Vertragsabwicklungen und auch Negativ-Merkmale gespeichert. Da man bereits bei der Eröffnung eines Girokontos, bei Abschluss eines Handy Vertrages oder bei Nutzung eines Ratenkredits in der Schufa registriert wird, sind von beinahe allen erwachsenen Bundesbürgern Informationen hier zu finden. Die Löschung dieser Daten ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt.


Kündigt man z. B. seinen Handyvertrag oder löst man ein Girokonto auf, werden die Daten sofort mit der Kündigung auch in der Datenbank der Schufa gelöscht. Ratenkredite und Baufinanzierungen verschwinden 3 Jahre nach der vollständigen Rückzahlung. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Informationen auch sofort nach korrektem und ordnungsgemäßen Abschluss des Sachverhaltes gelöscht werden. Hierzu muss der Verbraucher einen schriftlichen Antrag an die Schufa stellen. Sollte ein "nicht-vertragsgemäßes-Verhalten" bei Kreditverträgen oder Möbelleasing vorliegen muss sich der Verbraucher bis zum Ende des 5. Jahres nach Abschluss des jeweiligen Sachverhaltes gedulden, bis alle Daten entfernt sind.

Die Vetragspartner und auch die Schufa selbst unterliegen natürlich dem Bundesdatenschutzgesetz. Aus diesem Grund informieren Kreditinstitute ihre Kunden über deren, in der Schufa gespeicherten Daten. Die Anschrift der zuständigen Geschäftsstelle werden dabei an den Kunden weitergegeben. Den Kunden bietet sich so die Möglichkeit eine Auskunft, über die eigene Person gespeicherten Informationen, zu erhalten, um deren Inhalt überprüfen zu können.